Reisestornierung

Weißt du eigentlich was es bei einer Reisestornierung alles zu beachten gibt? Hier findest du ein paar Tipps über die Reisestornierung und was zu beachten ist.

Reisestornierung-was ist zu beachten

Die Vorfreude auf den Urlaub ist groß. Doch dann passiert es. Ein beruflicher Auftrag, eine Krankheit oder ein anderes unvorhersehbares Ereignis passiert und die Reise kann nicht angetreten werden. Wer sowas schon einmal erlebt hat, weiß dass so etwas nicht nur an den Nerven zerrt, sondern auch zum Teil sehr kostspielig ist. Wer informiert ist, kann unnötige Kosten und Verluste vorbeugen. Deshalb werden hier ein paar Tipps gegeben, wie man sich als Verbraucher in einem solchen Fall verhalten kann.

Wer eine Reise bucht, geht mit dem jeweiligen Reiseveranstalter einen Vertrag ein. Dieser ist für beide Seiten bindend. Der Rücktritt von einer Reise ist in jedem Fall möglich, jedoch ist das mit der Zahlung einer Entschädigung verbunden. Fast alle Reiseveranstalter haben festgelegte Rücktrittspauschalen, die sich jedoch unterscheiden und sich an dem Rücktrittsdatum orientieren. Je später eine Reise gebucht wird, umso teurer kann es mitunter werden.

Kostenlose Stornierung

Eine kostenlose Reisestornierung ist nur aufgrund von höherer Gewalt möglich. Hier gilt das Sonderkündigungsrecht. Unter höherer Gewalt werden in einem solchen Fall Ereignisse bezeichnet, die unvorhersehbar oder außergewöhnlich sind und auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet werden können. Damit sind unter anderem Kriege, Terroranschläge oder auch Naturkatastrophen gemeint. Der Reiserücktritt sollte immer schriftlich erfolgen. Kommt es im schlimmsten Fall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, müssen alle entsprechenden Belege vorgelegt werden.

Terroranschlag gleich kostenloser Rücktritt?

Nicht immer ist ein Terroranschlag die Grundlage für einen kostenlosen Rücktritt. In der Regel werden die Reise-und Sicherheitswarnungen des Auswärtigen Amtes dazu analysiert. Auf deren Website können diese Informationen Jederzeit abgerufen werden. Wird eine  Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ausgerufen, empfiehlt es sich so schnell wie möglich den Reiseanbieter zu kontaktieren und eine Stornierung vorzunehmen. Neben dem Auswärtigen Amt gibt auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Reisewarnungen für Gebiete heraus, in denen eine gesundheitliche Gefährdung droht. Das bedeutet aber nicht zwangsweise automatisch eine kostenlose Reisestornierung.

Reiserücktrittsversicherung ja oder nein?

Eine Reiserücktrittsversicherung ist gerade bei sehr teuren Reisevorhaben empfehlenswert. Der Versicherungsnehmer ist dadurch anteilig oder komplett gegen die anfallenden Stornierungskosten abgesichert. Die Versicherung haftet in Fällen wie zum Beispiel bei Unfällen und Todesfällen, nachweislich unerwartete Erkrankungen und Allergien, Unverträglichkeit bei Impfungen, Schwangerschaft und auch bei einer unerwarteten Kündigung des Arbeitsplatzes.

Der Vorteil ist dabei, dass jeweils nur für eine Reise eine Versicherung abgeschlossen wird. So kann man jederzeit von Fall zu Fall entscheiden, ob sich die Investition lohnt. Die Kosten hängen von dem gewünschten Versicherungsumfang ab sowie auch von der Anzahl der reisenden Personen. Bei Terroranschlägen und Kriegen ist eine Haftung durch die Versicherung ausgeschlossen. Generell ist es auch hier sehr wichtig, im Falle einer Stornierung, die Versicherung schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.

Welche Erfahrungen mit Reisestornierungen hast du bereits gemacht und kannst du uns noch weitere Tipps geben?

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