Anschlussflug verpasst

Dein Asientrip ist in greifbarer Nähe, du sehnst dich nach Erholung oder dem nächsten Surfabenteuer – dann hat dein Flug Verspätung. Worauf musst du achten, wenn es dazu kommt und welche Rechte hast du.

Knappe Zeitplanung, wenig Spielraum und verspäteter Abflug – Asienreisen erfolgen aufgrund der langen Flugdauer und günstigeren Flügen oft mit Zwischenlandungen. Ärgerlich, wenn sich der Abflug in der Heimat verspätet oder der Rückflug später durchgeführt wird als du geplant hast. Oder noch schlimmer: der Flug fällt überhaupt aus oder du wirst gar nicht befördert. Wenn du nun deinen Anschlussflug verpasst wegen Verspätung – wer zahlt?

Nichtbeförderung

Warst du rechtzeitig am Check In (45 Minuten vor dem Boarding), sind deine Reisedokumente in Ordnung und liegen keine medizinischen Gründe vor, muss dich die Airline befördern. Nachdem es häufig zu Überbuchungen kommt, können nicht alle Passagiere mit bestätigtem Ticket mit. Zwar versuchen die Fluglinien in diesem Fall Freiwillige zu finden, die später oder mit einer anderen Linie fliegen, aber je nach Überbuchungsgrad kann es trotzdem vorkommen, dass es sich trotzdem nicht ausgeht.

Wenn du dich freiwillig gemeldet hast, steht dir allerdings eine Entschädigung nicht zu. Wenn es dir nichts ausmacht, etwas später anzukommen, ist diese Freiwilligkeit eventuell besser als zu warten und die Entschädigung mühsam einzufordern. Warten auf einen nächsten Flug musst du nämlich immer. Für all jene, die sich freiwillig melden, lassen die Airlines Gutscheine springen und die fallen oft höher aus als die Entschädigung aus der EU-Fluggastverordnung. Mit etwas Glück ist sogar noch ein Upgrade drin.

Annullierung des Fluges

Annullierung heißt, dass dein Flug ausfällt. Sind außergewöhnliche Umstände wie zB sehr schlechtes Wetter oder ein größerer Stromausfall am Flughafen dafür verantwortlich, kannst du eine Entschädigung nicht geltend machen. Gleiches gilt, wenn du rechtzeitig von der Annullierung erfahren hast. Erfolgt diese nämlich mindestens zwei Wochen vor dem Abflug, ist dies rechtzeitig und begründet keine Entschädigung. Passiert die Information in den letzten zwei Wochen vor deinem Abflug, hängt die Entschädigung davon ab, wie sehr der alternative Flug (bei einer Umbuchung durch die Airline) von der ursprünglichen Zeit abweicht. Wird der Flugplan massiv geändert und ein Flug vorverlegt, ist dies ebenfalls als Annullierung zu werten. In einem aktuellen Urteil war dies bei einer Vorverlegung von neun Stunden der Fall. Früher sah man auch einen Streik als außergewöhnlichen Umstand an; das hat sich mittlerweile geändert und nicht jeder Streik rechtfertigt eine Annullierung.

Flugverspätung Geld zurück

Verspätungen

Jeder möchte so schnell wie möglich am Ziel ankommen und das macht Direktverbindungen teuer. Mit Zwischenlandungen kannst du auf diese Weise recht gut dein Reisebudget reduzieren – oder etwas länger in Thailand surfen.

Anschlussflug endgültig verpasst

Hat ein Flug Verspätung, versucht die Airline für Passagiere mit Anschlussflügen, Ersatz zu finden und bucht dich um. Trotzdem kann es aber vorkommen, dass du sehr viel später am Ziel ankommst. Beträgt diese mindestens zwei Stunden, hast du Anspruch auf eine Entschädigung. Sie beträgt zwischen 250,- und 600,-, je nach Destination.

Sobald du von einer Verspätung betroffen bist, lass dir am besten den Grund dafür schriftlich bestätigen und hebe auch alle Rechnungen für deine Konsumation auf. Im Grunde sind Fluglinien verpflichtet, dich angemessen zu verpflegen und du hast ebenfalls Anspruch auf Telefonate. Nur kann es vorkommen, dass zuerst das Wetter (außergewöhnlicher Grund) dafür verantwortlich gemacht wird oder die Mitarbeiter einfach überfordert sind.

Abflug bzw. Ankunft innerhalb der EU

Um eine Entschädigung aus der EU-Fluggastverordnung zu erhalten, muss aber dein Abflug (oder die Ankunft) in einem Mitgliedsstaat der EU bzw. Schweiz, Island oder Norwegen erfolgen. Diese Staaten sind zwar keine Mitglieder, aber ihre Fluglinien den europäischen gleichgestellt.

Die Airline muss außerdem zusätzlich ihren Unternehmenssitz innerhalb des EU-Gebietes haben. An dieser Stelle ist es eine Überlegung, nicht den günstigsten Flug zu buchen, sondern vielleicht etwas mehr Reisebudget einzukalkulieren, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Genau betrachtet, sind renommierte Fluglinien nicht einmal wesentlich teurer. Insbesondere wenn man Nebenleistungen, wie zB die Höhe des Freigepäcks, mitberücksichtigt. Da kann ein Billigflug unter Umständen sogar teurer sein.

Individualreise vs. gebuchte Komplettreise

Die neuere Rechtsprechung bestätigt nun aber immer wieder, dass die Fluglinie verantwortlich ist, bei der gebucht wurde. Begründet wird das damit, dass der Vertragspartner einseitig ausgetauscht wurde und dem Kunden daraus keine Nachteile entstehen dürfen.

Außergewöhnliche Gründe

Nachdem bei außergewöhnlichen Gründen keine Ersatzzahlung zu leisten ist, versuchen Fluglinien natürlich, möglichst alle Umstände als außergewöhnlich zu bezeichnen. Nicht wenige Passagiere haben dann die Nerven, mühsam über mehrere Monate hartnäckig zu bleiben oder im Ernstfall das Geld einzuklagen. Ersatzzahlungen haben in den letzten Monaten mehrmals dazu geführt, dass Fluglinien in die Insolvenz geschlittert sind.

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